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Verschmelzung Hrb27.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.08.2012)

Text

Schaan Kunststoff GmbH Deutschland, Glan-
Ungenannte Str. ??, D-66907 Glan-Münchweiler
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.07.2012 mit der Schaan GmbH mit Sitz in Glan-Münchweiler (HRB 30526) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schaan Kunststoff GmbH Deutschland, Glan-Münchweiler.