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Verschmelzung: BFD Immobilienentwicklung GmbH Hrb18.09.2015 Registerbekanntmachungen (Berichtigungen, 17.09.2015)
Auf einen Blick
Text
HRB 13231: P&P Neubau Franken GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-90763 Fürth
. von Amts wegen berichtigt: Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.08.2015 nebst Klarstellung vom 15.09.2015 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom 20.08.2015 und 15.09.2015 mit der BFD Immobilienentwicklung GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 87037) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: P&P Neubau Franken GmbH, Fürth.