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Verschmelzung: Conrac GmbH Hrb22.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.08.2012)
Auf einen Blick
Text
BATRON Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Entwicklung und Vertrieb elektronischer Systeme,
Ungenannte Str. ??, D-80687 München
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Conrac GmbH mit dem Sitz in Weikersheim (Amtsgericht Ulm HRB 680426) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: BATRON GmbH, Entwicklung und Vertrieb elektronischer Systeme, München.