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Satzung Hrb14.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.08.2012)

Auf einen Blick

Text

Lloyd Fonds AG,
Ungenannte Str. ??, D-20354 Hamburg
. Die Hauptversammlung vom 26.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Genehmigtes und Bedingtes Kapital) zur Schaffung eines neuen und Aufhebung des bisherigen Genehmigten Kapitals beschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.07.2012 ist die Satzung in den §§ 4 (Genehmigtes und Bedingtes Kapital) und 22 geändert worden. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25.07.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 13.734.963,00 durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 13.734.963 neuen, nennwertlosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: LAIQON AG, Hamburg.