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Satzung Hrb 10.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.07.2012)
Auf einen Blick
Text
Continental AG,
Ungenannte Str. ??, D-30165 Hannover
. Die Hauptversammlung vom 27.04.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (nunmehr Genehmigtes Kapital 2012/I), die Einfügung eines neuen § 4 Abs. 6 (nunmehr Bedingtes Kapital 2012/I) beschlossen. Des weiteren hat sie die Streichung des § 4 Abs. 4, des vorherigen § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital II) und des § 4 Abs. 8 der Satzung beschlossen. Die bisherigen Absätze 5 und 7 des § 4 werden in unveränderter Reihenfolge zu Absätzen 4 und 5. Die Änderung der Satzung in § 16 (Aufsichtsratsvergütung) wurde ebenfalls beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.04.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 26.04.2015 das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu 70.000.000,00 EUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien der Gesellschaft gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Die Hauptversammlung vom 27.04.2012 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 51.000.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital 2012/I). Neu vorgetragen und berichtigend angepasst zwecks Registerübersichtlichkeit: Die Hauptversammlung vom 25.04.2008 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 19.968.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital des § 4 Abs. 5 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 14.05.2004 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 3.800.000,00 EUR beschlossen (Bedingtes Kapital des § 4 Abs. 4 der Satzung). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Continental AG, Hannover.