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Verschmelzung: Schenker AG Hrb13.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.08.2012)

Auf einen Blick

Text

Anterist & Schneider GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-66119 Saarbrücken
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.07.2012 mit der Schenker AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRB 17474) nach § 62 UmwG verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Der anderen Vertragsteil hat den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrags in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuchs bekannt gemacht worden ist, Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Anterist & Schneider GmbH, Saarbrücken.