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Pers.haft.Gesellschafter: Hoth Kabel- und Rohrleitungsbau Verwaltungs-GmbH, Hoth Verwaltungs GmbH · Verschmelzung: Hoth Kabel- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG Hrb02.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.07.2012)
Auf einen Blick
Text
Hoth Tiefbau GmbH & Co. KG, Buchholz/N.,
Ungenannte Str. ??, D-21244 Buchholz
. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Hoth Kabel- und Rohrleitungsbau Verwaltungs-GmbH, Goldenbow (Amtsgericht Schwerin HRB 596). Registerstelle von Amts wegen ergänzt: Persönlich haftender Gesellschafter: Hoth Verwaltungs GmbH, Buchholz (Amtsgericht Tostedt 4205). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der Hoth Kabel- und Rohrleitungsbau GmbH & Co. KG mit Sitz in Goldenbow (AG Schwerin HRA 191) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Hoth Tiefbau GmbH & Co. KG, Buchholz i. d. Nordheide.