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Verschmelzung: Genossenschaft Raiffeisenbank Vorallgäu eG Hrb07.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.08.2012)

Auf einen Blick

Text

Raiffeisenbank Ravensburg eG, Ravensburg (
Ungenannte Str. ??, D-88263 Horgenzell
). Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.05.2012 und 24.05.2012 die Genossenschaft "Raiffeisenbank Vorallgäu eG", Amtzell (Amtsgericht Ulm GnR 620012) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: VR Bank Ravensburg-Weingarten eG, Ravensburg.