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Löschung · Verschmelzung: Volksbank Chemnitz eG Hrb 02.08.2012 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 30.07.2012)

Auf einen Blick

Text

Volksbank Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz (
Ungenannte Str. ??, D-09456 Annaberg-Buchholz
). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2012 und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 06.06.2012 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 20.06.2012 mit der Volksbank Chemnitz eG mit dem Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz GnR 18) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Register des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Erzgebirge eG, Annaberg-Buchholz.