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Satzung Hrb 24.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 20.07.2012)
Auf einen Blick
Text
Salzgitter AG,
Salzgitter, Eisenhüttenstraße 99, 38239 Salzgitter
. Die Hauptversammlung vom 24.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 3 Ziffer 7 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 24.05.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 23.05.2017 bis zu einem Betrage von höchstens 80.807.636,65 EUR durch Ausgabe von bis zu 30.048.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, soweit sie unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionnäre gemäß a) bis d) des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24.05.2012 zu Tagesordnungspunkt 6 erfolgen, und Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zusammengerechnet und unter Beachtung der nachfolgenden Beschränkung nur um bis zu 32.323.054,66 EUR durch Ausgabe von bis zu 12.019.400 auf den Inhaber lautende Stückaktien erfolgen dürfen (Genehmigtes Kapital 2012). Auf den Inhalt des Beschlusses vom 24.05.2012 wird verwiesen.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Salzgitter AG, Salzgitter.