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Verschmelzung: Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Zschachwitz eG Hrb26.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 23.07.2012)

Text

Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Dresden-Ost e.G., Dresden (Hennigsdorfer Str. 25/
Ungenannte Str. ??, D-01257 Dresden
). Die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft Zschachwitz eG. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden GnR 210) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 und des Beschlusses ihrer Mitgliederversammlung vom 08.05.2012 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 14.06.2012 mit der Genossenschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Dresden-Ost eG, Dresden.