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Verschmelzung: Volksbank Erzgebirge eG Hrb02.08.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.07.2012)
Auf einen Blick
Text
Volksbank Chemnitz eingetragene Genossenschaft, Chemnitz (
Innere Klosterstraße 15, 09111 Chemnitz
). Die Volksbank Erzgebirge eG mit dem Sitz in Annaberg-Buchholz (Amtsgericht Chemnitz GnR 229) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 03.05.2012 und des Beschlusses ihrer Vertreterversammlung vom 06.06.2012 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 20.06.2012 mit der Genossenschaft durch Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volksbank Chemnitz eG, Chemnitz.