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Die Erzeugergemeinschaft für Ringferkel Oberpfalz wV mit dem Sitz in Nittenau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages … Hrb26.08.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 25.08.2015)
Text
GnR 926: Erzeugergemeinschaft Südostbayern eG,
Pocking, Gewerbering 13, 94060 Pocking
. Die Erzeugergemeinschaft für Ringferkel Oberpfalz wV mit dem Sitz in Nittenau ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.12.2014 sowie des Beschlusses der Vertreterversammlung der Genossenschaft vom 03.12.2014 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden wirtschaftlichen Vereins vom 29.10.2014 mit der Genossenschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Die Verschmelzung ist heute wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Erzeugergemeinschaft Südbayern eG, Pocking.