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Verschmelzung: Dritte K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH Hrb 07.09.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 49460: Bayer Gesellschaft für Beteiligungen mbH,
Ungenannte Str. ??, D-51373 Leverkusen
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2015, ergänzt am 31.08.2015, sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2015 und 31.08.2015, und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.08.2015 und 31.08.2015, mit der Dritte K-W-A Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Leverkusen (AG Köln, HRB 79407) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bayer Gesellschaft für Beteiligungen mbH, Leverkusen.