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Geschäftsführer: Michael Threm, Stefanie Anna Threm · Nicht mehr GF (1 Person) · Verschm.: biwamedia UG · Ge­sell­schafts­ver­trag · Name: Copy-Shop Homburg biwamedia UG · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb13.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 11.07.2012)

Auf einen Blick

Text

Copy-Shop Homburg Digitaldruck UG,
Homburg, La-Baule-Platz 16, 66424 Homburg-Saar
. Die Gesellschafterversammlung vom 14.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital) und mit ihr die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstandes sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 940,00 EUR beschlossen. Neue Firma: Copy-Shop Homburg biwamedia UG. Neuer Gegenstand: Die Herstellung von Druckerzeugnissen, insbesondere von Kopien, auch in digitaler Form sowie das Betreiben einer Werbe- und Medienagentur. Nicht mehr Geschäftsführer: ???????????, ???? ?????????, Kirkel, *??.??.????. Bestellt als Geschäftsführer: Threm, Michael, Kirkel, *??.??.????, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. besondere Vertretungsberechtigung geändert, nun: Geschäftsführer: Threm, Stefanie Anna, Kirkel, *??.??.????, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.06.2012 mit der biwamedia UG mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 19155) als übertragendem Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Copy-Shop Homburg biwamedia UG, Homburg.