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Die Hauptversammlung vom 15.05.2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß … Hrb 11.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Text

Bausparkasse Mainz Aktiengesellschaft,
Mainz, Kantstr. 1, 55122 Mainz
. Die Hauptversammlung vom 15.05.2012 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) gemäß dem Verfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer von der Hauptaktionärin zu zahlenden Barabfindung in Höhe von 126,58 EUR je auf den Inhaber lautende Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 52,00 EUR auf die Hauptaktionärin, die INTER Krankenversicherung VVaG mit Sitz in Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 47), beschlossen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bausparkasse Mainz AG, Mainz.