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Satzung Hrb09.07.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.07.2012)

Auf einen Blick

Text

PA Power Automation AG,
Ungenannte Str. ??, D-74384 Pleidelsheim
. Die Hauptversammlung vom 28.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) Abs. 5 und 6 beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.06.2017 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder mehrmals um bis zu 500.000,00 EUR gegen Bareinlage zu erhöhen. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. (Genehmigtes Kapital 2012/ I, in der Satzung mit Genehmigtes Kapital II bezeichnet). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.06.2012 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 27.06.2017 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 2.400.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2012/ II in der Satzung mit Genehmigtes Kapital III bezeichnet). Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27.09.2007, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 260.056,79 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II) ist aufgehoben. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 02.06.2008, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 133.089,23 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III) ist aufgehoben.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: PA Power Automation AG, Pleidelsheim.