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Löschung · Verschmelzung: SIG Sonneborn Bauzubehör-Industriegesellschaft mbH Hrb05.07.2012 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 04.07.2012)

Auf einen Blick

Text

Velterm Sonneborn GmbH Isolierglaswerk, Sonneborn (
Ungenannte Str. ??, D-99868 Sonneborn
). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der SIG Sonneborn Bauzubehör-Industriegesellschaft mbH mit dem Sitz in Sonneborn (Amtsgericht Jena HRB 505949) verschmolzen. Die Verschmelzung ist wirksam geworden mit der gleichzeitigen Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Velterm Sonneborn GmbH Isolierglaswerk, Sonneborn.