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Verschmelzung: KWE Beteiligungsholding GmbH Hrb13.08.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 44511: KWE Stahl- und Industriebau Beteiligungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-50389 Wesseling
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der KWE Beteiligungsholding GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 164363) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: KWE Stahl- und Industriebau Beteiligungs GmbH, Wesseling.