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Satzung Hrb21.06.2012 Handelsregisterbekanntmachung (Veränderung, 07.06.2012)
Auf einen Blick
Text
VOLKSWAGEN AG, Wolfsburg, Berliner Ring 2, 38440 Wolfsburg. Die Hauptversammlung vom 19.04.2012 hat beschlossen, das bisherige genehmigte Kapital gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufzuheben und gleichzeitig ein neues genehmigtes Kapital unter Neufassung des § 4 Abs. 5 der Satzung zu schaffen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.04.2012 ermächtigt, bis zum 18.04.2017 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt 110.000.000,00 EUR zu erhöhen, dabei kann das Bezugsrecht der Aktionäre nach Maßgabe des Beschlusses ausgeschlossen werden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuellen Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Volkswagen AG, Wolfsburg.
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