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Verschmelzung: Reichsgraf von Ingelheim genannt Echter von und zu Mespelbrunn Weingut und Weinkellerei GmbH Hrb14.08.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 21168: Graf von Zedlitz Wein- und Sekthaus Alt Kreuznach GmbH, Ungenannte Str. ??, D-55543 Bad Kreuznach. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2015 mit der Reichsgraf von Ingelheim genannt Echter von und zu Mespelbrunn Weingut und Weinkellerei GmbH mit Sitz in Nackenheim (Amtsgericht Mainz HRB 1051) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Graf von Zedlitz Wein- und Sekthaus Alt Kreuznach GmbH, Bad Kreuznach.

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