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Löschung · Verschmelzung: HBCG BioEnergie Hamburg GmbH Hrb29.06.2012 Registerbekanntmachungen (Löschungen, 28.06.2012)
Auf einen Blick
Text
HBCG BioEnergie Hamburg GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-20354 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der NAWARO Hamburg GmbH (künftig: HBCG BioEnergie Hamburg GmbH) mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 97912) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung im Register der übernehmenden HBCG BioEnergie Hamburg GmbH (vorher: NAWARO Hamburg GmbH) am 28.06.2012 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HBCG BioEnergie Hamburg GmbH, Hamburg.