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Verschmelzung: Wega-Verlag GmbH Hrb19.08.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 3943: Schott Music & Media GmbH,
Mainz, Weihergarten 5, 55116 Mainz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.07.2015 mit der Wega-Verlag GmbH mit Sitz in Mainz (Amtsgricht Mainz HRB 182) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schott Music & Media GmbH, Mainz.