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Satzung Hrb19.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 18.06.2012)

Auf einen Blick

Text

Loick AG für nachwachsende Rohstoffe,
Ungenannte Str. ??, D-17166 Teterow
. Die Hauptversammlung vom 16.02.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 3 (Verbriefung der Aktien) beschlossen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.12.2016 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten 300.000,00 EUR zu erhöhen. Die neuen Aktien können auch an Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Er legt den Ausgabebetrag der neuen Aktien fest und kann den Beginn ihrer Gewinnberechtigung abweichend von § 60 Abs. 2 AktG festsetzen. Der Ausgabebetrag der neuen Aktien muss mindestens 2,50 EUR betragen. Die Entscheidungen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Loick AG für nachwachsende Rohstoffe, Dorsten.