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Verschmelzung: Ernst & Young Beteiligungen GmbH Hrb18.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 13.06.2012)

Auf einen Blick

Text

Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
Ungenannte Str. ??, D-70499 Stuttgart
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 15.02.2012 mit Änderung vom 31.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 15.02.2012/31.05.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Ernst & Young Beteiligungen GmbH", Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 44957) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.