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Verschmelzung: G. & O. Bönig Hrb08.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.06.2012)
Text
Ernst Simmon & Co.,
Ungenannte Str. ??, D-22607 Hamburg
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.05.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.05.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.05.2012 mit der G. & O. Bönig mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg HRA 46710) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Ernst Simmon & Co. e. K., Inh. Dirk Steffens, Hamburg.