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Verschmelzung: Roth & Rau Muegge GmbH Hrb06.06.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 05.06.2012)

Auf einen Blick

Text

R³T GmbH Rapid Reactive Radicals Technology, Taufkirchen,
Ungenannte Str. ??, D-82024 Taufkirchen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.04.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.04.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.04.2012 mit der Roth & Rau Muegge GmbH mit dem Sitz in Reichelsheim (Amtsgericht Darmstadt HRB 70541) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: R³T GmbH Rapid Reactive Radicals Technology, Taufkirchen.