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Verschmelzung: COMMERZBANK AG · Anschrift · Zweig­nie­der­las­sung: 28195 Bremen,; Hrb22.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.05.2012)

Auf einen Blick

Text

Deutsche Schiffsbank Aktiengesellschaft, Hamburg und
Ungenannte Str. ??, D-20095 Hamburg
. Folgende Zweigniederlassung ist aufgehoben: 28195 Bremen, Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-28195 Bremen
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.04.2012 mit der COMMERZBANK AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 32000) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Deutsche Schiffsbank AG, Hamburg.