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Verschmelzung: Dürr Systems Karlstein GmbH Hrb 29.07.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 11125: Dürr Systems GmbH,
Stuttgart, Carl-Benz-Straße 34, 74321 Bietigheim-Bissingen
. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.07.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dürr Systems Karlstein GmbH", Karlstein (Amtsgericht Aschaffenburg HRB 312) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Dürr Systems AG, Bietigheim-Bissingen.