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Verschmelzung: Schott Electronic Packaging GmbH Hrb07.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.04.2012)

Auf einen Blick

Text

SCHOTT AG,
Mainz, Hattenbergstraße 10, 55122 Mainz
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 03.02.2012 mit der Schott Electronic Packaging GmbH mit Sitz in Landshut (Amtsgericht Landshut, HRB 5967) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SCHOTT AG, Mainz.