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Nicht mehr Beherrschung: Tekon-Prüftechnik GmbH · Nicht mehr Gewinnabführung: Tekon-Prüftechnik GmbH Hrb07.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.05.2012)
Auf einen Blick
Text
Tekpro Präzisionsdrehteile GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-71384 Weinstadt
. Der zwischen der Gesellschaft und der "Tekon-Prüftechnik GmbH", Weinstadt (Amtsgericht Stuttgart HRB 263862) am 23.09.2005 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung mit Wirkung zum 31.12.2011 beendet. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Tekpro Präzisionsdrehteile GmbH, Apolda.