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GF: Mario Binder, Ulrich A. Glemnitz · Formwechsel: Dr. Mario Binder und Ulrich Armin Glemnitz GmbH & Co. OHG · Anschrift · Kapital: 25.000 € · Ge­sell­schafts­ver­trag · Rechts­form: GmbH & Co. OHG Hrb15.07.2015 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 84889: Bunte Burger GmbH,
Köln, Hospeltstraße 1, 50825 Köln
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.03.2015. Geschäftsanschrift:
Hospeltstraße 1, 50825 Köln
. Gegenstand: der Betrieb von Irnbisswagen, Gaststätten und gastronomischen Unternehmen aller Art, der Handel mit sowie die Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln, das Catering für Veranstaltungen und Events aller Art, die Durchführung von Marketing-, Werbe- und Verkaufsförderungsmaßnahmen sowie von Öffentlichkeitsarbeit, die Erbringung aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen, insbesondere beratender, logistischer und EDV-technischer Art, sowie alle sonstigen Tätigkeiten, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind, im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Binder, Mario, Siegburg, *??.??.????; Glemnitz, Ulrich Armin, Köln, *??.??.????, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Dr. Mario Binder und Ulrich Armin Glemnitz GmbH & Co. OHG in Köln (Amtsgericht Köln HRA 30985) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 13.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Bunte Burger GmbH, Köln.

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