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Verschmelzung: Borgmann Baupart GmbH, Körner Baupart GmbH · Kapital: 52.800 € · Gesellschaftsvertrag Hrb03.08.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 4846: Baupart GmbH,
Bottrop, Hegestraße 4a, 46244 Bottrop
. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.06.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 0,81 auf EUR 51.130,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. 52.800,00 EUR. Die Gesellschafterversammlung hat am 18.06.2015 beschlossen, das Stammkapital von EUR 51.130,00 zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung mit der Borgmann Baupart GmbH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 5262) um EUR 1.670,00 auf EUR 52.800,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 zu ändern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2015 mit der Borgmann Baupart GmbH mit Sitz in Bottrop (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 5262) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.06.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.06.2015 mit der Körner Baupart GmbH mit Sitz in Kamp-Lintfort (Amtgericht Kleve, HRB 6883) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Baupart GmbH, Bottrop.