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Verschmelzung: ContiTech Fluid Automotive GmbH Hrb 02.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 30.04.2012)
Auf einen Blick
Text
ContiTech MGW GmbH, Hann.
Ungenannte Str. ??, D-34346 Hann
. Münden. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.02.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.02.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.02.2012 mit der ContiTech Fluid Automotive GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 62545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ContiTech MGW GmbH, Hann. Münden.