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Satzung · Un­ter­neh­mens­ge­gen­stand Hrb 23.04.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 19.04.2012)

Auf einen Blick

Text

Molkereigenossenschaft Osterburg eG, Osterburg (
Ungenannte Str. ??, D-39606 Hansestadt
Osterburg (Altmark)). Die Generalversammlung vom 01.11.2011 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurden: § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsgutkaben) auszugsweise: (1) Der Geschäftsanteil betragt 82,00 EUR.(2) Auf den Geschiftsantei1 sind mindestens 10% sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Der Rest ist mit Beginn des folgenden Monates durch monatlichen Einbehalt von 0,25 Cent/kg angelieferter Milch einzuzahlen. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können ( § 22 Abs. 1 bis 3 GenG).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Milchliefergenossenschaft Altmark eG, Bismark (Altmark).