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Verschmelzung: coffee partner AG Hrb07.05.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 03.05.2012)
Auf einen Blick
Text
Kaffee Partner Holding GmbH,
Osnabrück, Kaffee-Partner-Allee 1, 49090 Osnabrück
. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 23.04.2012 und der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 23.04.2012 mit der coffee partner AG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 21776) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Kaffee Partner Holding GmbH, Osnabrück.