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Verschmelzung: Volksbank Raiffeisenbank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG Hrb 30.06.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 29.06.2015)
Auf einen Blick
Text
GnR 643: Raiffeisenbank Lech-Ammersee eG, Vilgertshofen (
Ungenannte Str. ??, D-86946 Vilgertshofen
). Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 27.03.2015 sowie des Beschluss ihrer Generalversammlung vom 07.05.2015 und des Beschluss der Vertreterversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 12.05.2015 mit der Volksbank Raiffeisenbank Starnberg-Herrsching-Landsberg eG mit dem Sitz in Starnberg (Amtsgericht München GnR 1013) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Raiffeisenbank Lech-Ammersee eG, Vilgertshofen.