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Verschmelzung: MEDIGREIF GmbH Hrb 05.04.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 04.04.2012)
Auf einen Blick
Text
Beteiligungsgesellschaft Usedom GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-17424 Seebad
Heringsdorf. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.03.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.03.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20.03.2012 mit der MEDIGREIF GmbH mit Sitz in Greifswald (AG Stralsund HRB 122) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der am gleichen Tage erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Beteiligungsgesellschaft Usedom GmbH, Seebad Heringsdorf.