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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung · Auf­sichts­rats­lis­te · Satzung Hrb02.07.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 01.07.2015)

Auf einen Blick

Text

HRB 25014: GfK SE,
Ungenannte Str. ??, D-90419 Nürnberg
. Die Hauptversammlung vom 28.05.2015 hat die Aufhebung und Schaffung eines Genehmigten Kapitals und eines Bedingten Kapitals und die Änderung der §§ 3 Ziffern 6, 9 (Grundkapital, Aktien) und 9 Ziffern 3, 5 (Zusammensetzung des Aufsichtsrats) der Satzung beschlossen. Das Genehmigte Kapital vom 26.05.2011 (Genehmigtes Kapital 2011/I) wurde aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27.05.2020 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 55.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das Bedingte Kapital vom 16.05.2012 (Bedingtes Kapital 2012/I) wurde aufgehoben. Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.05.2015 um bis zu 21.000.000,00 EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Das Bedingte Kapital dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen. Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c (ii) SE-VO i.V.m. § 106 AktG. Nicht eingetragen: Beim Amtsgericht Nürnberg -Registergericht- wurde eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats eingereicht, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c (ii) SE-VO i.V.m. § 106 AktG.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GfK GmbH, Nürnberg.