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Wan­del­schuld­ver­schrei­bung Hrb30.06.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)

Auf einen Blick

Text

HRB 30660: SEVEN PRINCIPLES AG,
Ungenannte Str. ??, D-51103 Köln
. Die Hauptversammlung vom 11.06.2015 hat das bisherige genehmigte Kapital I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital I geschaffen. § 6 (Grundkapital) Abs. 2 der Satzung wurde entsprechend geändert. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2015 ist das in der Hauptversammlung vom 18.06.2010 geschaffene bedingte Kapital II aufgehoben, ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital II) geschaffen. Die Satzung wurde entsprechen geändert. § 6 (Grundkapital) Abs. 5 der Satzung wurde gestrichen. Der bisherige Abs. 4 ist nunmehr Abs. 3. Es wurde ein neuer Abs. 4 eingefügt. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10.06.2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.693.333,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, in bestimmten Fällen das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates auszuschließen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem genehmigten Kapital festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital oder nach Ablauf der Errnächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital anzupassen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2015 um bis zu EUR 2.555.833,00 durch Ausgabe von bis zu 2.555.833,00 auf den Inhaber lautender Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie - die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen, die den von der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 11. Juni 2015 bis zum 10. Juni 2020 auszugebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen beigefügt sind, von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder - die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von der Gesellschaft aufgrund des Errnächtigungsbeschlusses vorn 11. Juni 2015 bis zum 10. Juni 2020 auszugehenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SEVEN PRINCIPLES AG, Köln.