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Verschmelzung: Schenker AG Hrb 28.03.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 02.03.2012)

Auf einen Blick

Text

Trilag Geschäftsführungs GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-54293 Trier
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.12.2011 mit der Schenker AG mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen, HRB 17474) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlungen beider beteiligten Rechtsträger sind gem. § 62 UmwG nicht erforderlich. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Trilag Geschäftsführungs GmbH, Trier.