Die Suchmaschine für Unternehmensdaten in Europa
Verschmelzung: SCHOTT AG Hrb 28.03.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.03.2012)
Auf einen Blick
Text
Schott Electronic Packaging GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-84028 Landshut
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.01.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.02.2012 und des Beschlusses der Hauptversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 19.03.2012 mit der SCHOTT AG mit dem Sitz in Mainz (Amtsgericht Mainz, HRB 8555) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Schott Electronic Packaging GmbH, Landshut.