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Geschäftsführer (1 Person) · Formwechsel: GEW Ferien e. V. · Anschrift · Kapital: 1.000.000 € · Gesellschaftsvertrag · Vertretungsregelung · Unternehmensgegenstand Hrb 18.06.2015 Registerbekanntmachungen (Neueintragungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 102443: GEW Ferien GmbH, Frankfurt am
Ungenannte Str. ??, D-60439 Frankfurt a. Main
. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2015. Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-60439 Frankfurt a. Main
. Gegenstand: Der Erwerb, die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Ferienhotels und Ferienzentren (Erholungseinrichtungen). Der Unternehmensgegenstand wird verwirklicht insbesondere durch die Schaffung von Erholungsmöglichkeiten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitglieder der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und ihrer Schwestergewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund sowie ihrer Familien. Darüber hinaus kann die Gesellschaft auch anderen Angehörigen und sonstigen Personen Erholungsmöglichkeiten verschaffen. Die vorstehend bezeichneten Zwecke werden des Weiteren dadurch verfolgt, dass die vorgenannten Erholungsmöglichkeiten zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit auch befreundeten Organisationen der in Satz 2 genannten Gewerkschaften sowie Schulklassen und Sportvereinen zur Verfügung gestellt werden. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: ????, ????????, Seeheim-Jugenheim, *??.??.????, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der GEW Ferien e. V. mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 11118). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: GEW Ferien GmbH, Frankfurt a. Main.