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Verschmelzung: ZF FRIEDRICHSHAFEN AG Hrb13.07.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 07.07.2011)

Auf einen Blick

Text

ZF Gotha Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
Ungenannte Str. ??, D-99867 Gotha
. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2011 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.06.2011 mit der ZF FRIEDRICHSHAFEN AG mit dem Sitz in Friedrichshafen (Amtsgericht Ulm HRB 630206) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: ZF Gotha GmbH, Gotha.