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Verschmelzung: Autohaus Brey GmbH Hrb31.05.2011 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 26.05.2011)
Auf einen Blick
Text
Autohaus Schneider-Brey GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-99310 Arnstadt
. Die Autohaus Brey GmbH mit dem Sitz in Arnstadt (Amtsgericht Jena HRB 112099) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.04.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Autohaus Liebe GmbH Arnstadt, Arnstadt.