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Verschmelzung: SIGMA Büro für Statik und Konstruktion GmbH · Kapital: 32.950 € · Gesellschaftsvertrag · Unternehmensgegenstand Hrb 01.09.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 31.08.2010)
Auf einen Blick
Text
AIC Architekten und Ingenieur- Consult GmbH,
Ungenannte Str. ??, D-99974 Mühlhausen
. Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2010 hat die Umstellung auf Euro und die Erhöhung des Stammkapitals um 7.385,41 EUR auf 32.950,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der SIGMA Büro für Statik und Konstruktion GmbH mit Sitz in Mühlhausen und die Änderung der Punkte 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital), 5 (Vertretungsbefugnis), 7 (Beschlussfassung), 14 (Abfindungshöhe) sowie den Wegfall der Punkte 8,9, 10 Abs.3 und 12 Abs.2 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Gemäß § 3 Abs.1 EGGESELLSCHAFT mbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift:
Ungenannte Str. ??, D-99974 Mühlhausen
. Neuer Gegenstand: ist die Erbringung von Leistungen im Bereich der baulichen Planung, Bauleitung und Projektsteuerung. Neues Stammkapital: 32.950,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die SIGMA Büro für Statik und Konstruktion GmbH mit dem Sitz in Mühlhausen (Amtsgericht Jena HRB 402150) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der letzte verfügbare Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: AIC Architekten und Ingenieur-Consult GmbH, Mühlhausen.