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Gewinnabführung: SWE Stadtwerke Erfurt GmbH · Beherrschung: SWE Stadtwerke Erfurt GmbH · Spaltung: TFB Thüringer Freizeit und Bäder GmbH · Anschrift · Ge­sell­schafts­ver­trag … Hrb12.08.2010 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 10.08.2010)

Auf einen Blick

Text

Erfurter Garten- und Ausstellungs GmbH (ega),
Erfurt, Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
. Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2010 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde geändert: § 3 (Gegenstand des Unternehmens) und § 9 (Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft). Geschäftsanschrift:
Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt
. Neuer Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude, Garten- und Grünanlagen mit dem Ziel, ein attraktives Kultur- und Freizeitangebot für die Bevölkerung sowie landwirtschaftliche, gärtnerische und floristische Ausstellungen unter Erhalt des historisch gewachsenen Charakters als Erholungspark mit Bildungsmöglichkeiten für alle Altersstufen zu schaffen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche gewinnorientierte Ziele. Der Betriebspachtvertrag vom 30.07.2003 wurde aufgehoben. Die Gesellschaft hat am 15.07.2010 mit der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 102493) als herrschender Gesellschaft einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 15.07.2010 zugestimmt. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 15.07.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 15.07.2010 Teile des Vermögens (Betriebsteil egapark) von der TFB Thüringer Freizeit und Bäder GmbH mit dem Sitz in Erfurt (Amtsgericht Jena HRB 112711) übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Erfurter Garten- und Ausstellungs gemeinnützige GmbH (ega), Erfurt.

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