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Satzung Hrb23.12.2009 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 21.12.2009)

Auf einen Blick

Text

ADVA AG Optical Networking,
Meiningen, Märzenquelle 1-3, 98617 Meiningen
. Die Hauptversammlung vom 10.06.2009 hat die Änderung des § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital I) der Satzung beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.06.2009 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10.06.2014 gegen Bar- oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 21.500.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2009/I, in der Satzung als genehmigtes Kapital I bezeichnet).

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: Adtran Networks SE, Meiningen.

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