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Satzung Hrb08.06.2015 Registerbekanntmachungen (Veränderungen)
Auf einen Blick
Text
HRB 4: HAMBORNER REIT AG,
Duisburg, Goethestr. 45, 47166 Duisburg
. Die Hauptversammlung vom 07.05.2015 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 07.05.2015 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 06.05.2020 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.004.266,00 erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/II). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Die neuen Aktien können von einem oder mehreren durch den Vorstand bestimmten Kreditinstituten oder nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist weiter ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2015/II mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzulegen. Das genehmigte Kapital 2013/I ist aufgehoben. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: HAMBORNER REIT AG, Duisburg.