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Verschmelzung: SOFTTECH GmbH, SOFTTECH GmbH Hrb09.03.2012 Registerbekanntmachungen (Veränderungen, 06.03.2012)

Auf einen Blick

Text

SOFTTECH alpha consult GmbH, Neustadt an der
Ungenannte Str. ??, D-67433 Neustadt a. d. Weinstraße
. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.01.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.01.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.01.2012 mit der SOFTTECH GmbH mit Sitz in Neustadt/Wstr. (Amtsgericht Ludwigshafen, HRB 41813) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers, welche am 06.03.2012 erfolgt ist. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Die Bekanntmachung bezieht sich auf einen vergangenen Zeitpunkt, und spiegelt nicht notwendigerweise den heutigen Stand wider. Der aktuelle Stand wird auf folgender Seite wiedergegeben: SOFTTECH alpha consult GmbH, Neustadt a. d. Weinstraße.